Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.02.2015

1. Allgemeines – Geltungsbereich

a) Mit der Erteilung eines Eintragungsauftrags erkennt der Auftraggeber die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ des Auftragnehmers an. Soweit nicht ausdrücklich namentlich auf ein bestimmtes Verzeichnis des Auftragnehmers Bezug genommen wird (z. B.: „Gelbe Seiten“), gelten diese Bedingungen für alle Print- und Onlineverlagsverzeichnisse. Mündliche Abmachungen sind ungültig. Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht.

b) Der erteilte Print- und Onlineauftrag gilt jeweils nur für die im Bestellformular bezeichnete Ausgabe. Onlineeinträge sind an die Laufzeit der Printausgabe gebunden. Der Auftrag ist für den Auftraggeber mit Unterzeichnung des Bestellformulars bzw. bei telefonischer Beauftragung mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Auftraggeber verbindlich und, im Falle der 1. Alternative, nach Eingang beim Auftragnehmer unwiderruflich. Eines Zugangs der Annahmeerklärung seitens des Auftragnehmers bedarf es nicht. Die Übersendung der Rechnung gilt als Bestätigung der mit Entgegennahme des Auftrages erfolgten Auftragsannahme.

c) Der Auftragnehmer behält sich bis zum Redaktionsschluss ein Rücktrittsrecht vor, falls ein Eintragungsauftrag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form zu beanstanden, die Veröffentlichung für den Auftragnehmer unzumutbar ist oder der Auftraggeber für vorhergehende oder laufende Verzeichnisauflagen oder für andere Objekte des Auftragnehmers nicht fristgerecht bezahlt hat.

d) Sofern der Auftragnehmer aus Gründen der Kulanz der Stornierung bereits erteilter Aufträge zustimmt, ist der Auftragnehmer berechtigt, ohne weiteren Nachweis des Aufwandes eine Bearbeitungsgebühr bis zu 10% der Auftragssumme, der noch nicht erbrachten Leistung, zu verlangen. Dem Auftraggeber wird der Nachweis gestattet, ein Aufwand sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Bereits erbrachte Leistungen, wie z.B. Recherche, Gestaltung, Satz und Umbruch, sind vollständig zu vergüten.

2. Vorgaben des Auftraggebers

a) Eintragungstexte, Druckvorlagen, Zeichnungen, Daten sowie weitere vom Auftraggeber zu Vertragszwecken zur Verfügung gestellte Unterlagen sind dem Auftrag beizufügen oder spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung dem Auftragnehmer unaufgefordert zu liefern. Stellt der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen nicht fristgemäß zur Verfügung, wird der Auftrag nicht ausgeführt und Schadensersatz verlangt. Die Rückgabe der dem Auftragnehmer überlassenen Unterlagen erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers nach Erfüllung des Auftrages.

b) Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit aller dem Auftragnehmer gegenüber gemachten Angaben, gefertigten Vorlagen oder Verweisungen wie z. B. Hyperlinks, insbesondere der in Auftrag gegebenen Firmen-, Waren- und Gütezeichen, verantwortlich. Dies gilt auch hinsichtlich Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrechten und Rechten an Internet Domains einschließlich ihrer Registrierung und/oder Inhalte/Gestaltungen von Homepages. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung und der daraus entstehenden Kosten für die Rechtsverteidigung sowie Rechtsverfolgung frei. Die Benutzung von Rufnummern Dritter bedarf der Zustimmung des Anschlussinhabers; diese gilt bei Auftragserteilung an den Auftragnehmer als vom Auftraggeber eingeholt.

c) Der Auftragnehmer ist zur sofortigen Entfernung bzw. Deaktivierung der Onlineeintragung als Ganzes oder in Teilen berechtigt, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Eintrag als Ganzes oder Teile hiervon (z.B. Keywords oder Suchworte) oder die Zielseite rechtswidrig ist oder Rechte Dritter verletzt werden. Für diesen Fall bestehen keine Rückvergütungsansprüche des Auftraggebers.

d) Der Auftraggeber ist verpflichtet, eintretende Änderungen dem Verlag als Auftragnehmer so rechtzeitig schriftlich mitzuteilen, dass die technische Ausführung noch möglich ist. Für Fehler bei telefonisch aufgegebenen Texten oder Textänderungen, die sich im Nachhinein als falsch erweisen, bestehen keine Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche. Eintretende Text- und Rufnummernänderungen können nur bis zum Redaktionsschluss berücksichtigt werden. Bei Onlineobjekten sind Text- und Rufnummernänderungen nach Redaktionsschluss kostenpflichtig jederzeit möglich.

e) Der Auftragnehmer ist berechtigt, ausschließlich die Formate gestalteter Einträge des Auftraggebers aus satz- oder drucktechnischen Gründen leicht zu verändern. Sofern es sich um nicht nur unerhebliche Veränderungen handelt, ist der Auftragnehmer gehalten, mit dem Auftraggeber Rücksprache zu halten.

f) Der Auftragnehmer kann nach Vorgaben des Auftraggebers auch sog. QR-Codes in Einträge einfügen. Bei der Komprimierung arbeitet der Auftragnehmer nach dem Stand der Technik. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die Lesbarkeit von QR-Codes von der technischen Ausrüstung und den verwendeten Applikationen des jeweiligen Anwenders abhängt. Daher übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Garantie für die Lesbarkeit eines QR-Codes.

g) Sofern der Auftraggeber die Wiedergabe des Logos eines sozialen Netzwerkes oder einer Internetplattform, wie z.B. Facebook oder YouTube, in seinem Eintrag wünscht, so ist er dafür verantwortlich, dieses Logo in der vom Inhaber vorgegebenen Form und Aufmachung dem Auftragnehmer anzuliefern. Für die Anlieferung eines fehlerhaften oder in der konkreten Form und Aufmachung nicht für die Veröffentlichung freigegebenen Logos ist der Auftraggeber verantwortlich und stellt den Auftragnehmer insoweit von sämtlichen Ansprüchen des Logoinhabers oder anderer Dritter frei.

3. Eintragungsumfang/Ausführung durch den Auftragnehmer

a) Die vom Auftragnehmer herausgegebenen Verzeichnisse basieren auf den vom Auftraggeber gegenüber dem Telefonanschlussanbieter bzw. der Deutschen Telekom AG angegebenen und bei Redaktionsschluss der Verlagsverzeichnisse gültigen Daten, die die Deutsche Telekom AG über die DeTeMedien GmbH an den Auftragnehmer übermittelt hat.

b) Die kostenfreien Standardeinträge sind in Bezug auf alle Verzeichnisse des Auftragnehmers nicht Gegenstand des Auftrages und des Rechtsverhältnisses zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Diesbezügliche Änderungswünsche sind ausschließlich an den Telekommunikationsvertragspartner des Auftraggebers zu richten. Gegenstand ist vielmehr nur jeder über diesen kostenfreien Standardeintrag hinausgehende kostenpflichtige Eintragungswunsch. Kostenfreie Standardeinträge werden dann nicht veröffentlicht, wenn eine kostenpflichtige Eintragung beauftragt ist.

c) Ein Telefonteilnehmer kann bezüglich der Produkte „DasTelefonbuch“ und „Das Örtliche“ jeweils nur einen (1) kostenfreien Eintrag veröffentlichen lassen. Ein gewerblicher Telefonteilnehmer kann bezüglich des Produkts „Gelbe Seiten”/„Gelbe Seiten regional” jeweils nur einen (1) Eintrag und nur unter einer bereits vorhandenen und für solche Einträge vorgesehenen Branche (sog. „Grundbranche“) veröffentlichen lassen. Darüber hinausgehende Einträge sind kostenpflichtig. Er muss tatsächlich zu der entsprechend gewünschten Branche zählen. Anderenfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, eine vorhandene und nahestehende Branche zu wählen.

d) Die Erreichbarkeit des Onlineeintrags beträgt 98% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind jedoch Zeiten, in denen der Onlineeintrag aufgrund von Problemen, die nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter), nicht zu erreichen ist.

e) Für den Fall, dass zwei oder mehr rechtlich nicht miteinander verbundene Unternehmen in einem Eintrag veröffentlicht werden (Sammeleintrag), berechnet der Auftragnehmer hierfür das Vierfache des Rechnungsbetrages.

f) Die Einhaltung von Platzierungsvorschriften für Einträge außerhalb der alphabetischen Reihenfolge kann aus umbruchtechnischen Gründen nicht gewährleistet werden. Hat der Auftraggeber eine bestimmte Platzierung im Verzeichnis bestellt, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer von eventuellen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Platzierung des Eintrags, insbesondere aufgrund von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen, freizustellen. Der Ausschluss von Konkurrenten darf nicht vereinbart werden.

g) Der Auftragnehmer kann die Bezeichnung der Branchen jederzeit ändern bzw. entfernen. In diesem Fall ist er berechtigt, die beauftragte Eintragung einer anderen Branche zuzuordnen, die der vom Auftraggeber ursprünglich gewählten Branche am nächsten kommt.

h) Sofern Korrekturabzüge dem Auftraggeber vorgelegt werden, gilt die Genehmigung zur Veröffentlichung als erteilt, wenn die Korrekturabzüge nicht innerhalb von 14 Tagen an den Auftragnehmer zurückgegeben werden. Die Vorlage der Korrekturabzüge unterbleibt, wenn der Auftraggeber seinen Eintragungswortlaut aus der vorhergehenden Auflage unverändert beibehält. Kosten für Änderungen der ursprünglich bestellten Ausführung werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

i) Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, eine Aneinanderreihung des Buchstabens A – auch nicht getrennt durch Zeichen oder Leerstellen – als Suchwort bzw. als Bestandteil des Suchwortes sowohl in Print- als auch in Onlineprodukten zu wählen (z. B. AAA, A.A.A.). Dies gilt auch für Aneinanderreihungen anderer gleicher und ungleicher Buchstaben des Alphabets (z.B. ABC, A bis Z), für Zahlen und für Sonderzeichen (wie z.B. @, %, #, §, $, &, €). Ausnahmsweise ist eine solche Aneinanderreihung zulässig, wenn der Auftraggeber in öffentlichen Registern oder bei der Deutschen Telekom AG so registriert ist. In diesen Fällen muss das Suchwort Bestandteil des Eintrags sein, und der Auftraggeber muss dem Auftrag eine Kopie der Registrierung beilegen. Zudem ist auch die Verwendung von Werbeslogans als für die Alphabetisierung maßgebliches Suchwort unzulässig.

j) Der Auftragnehmer ist berechtigt, gestaltete Einträge zum Zwecke der Veröffentlichung in seinen Print- und Onlineverzeichnissen zu nutzen.

k) Der Auftragnehmer hält die gesetzlichen Vorgaben zum Mindestlohn ein.

4. Erstellung und Veröffentlichung eines Werbe-Kurz-Films

a) Sofern der Auftraggeber den Auftragnehmer damit beauftragt hat, einen „Werbe-Kurz-Film“ im Rahmen seines Eintrags in eines der Online-Verzeichnisse des Auftragnehmers zu veröffentlichen, fertigt der Auftragnehmer bzw. ein beauftragtes Unternehmen Aufnahmen beim Auftraggeber an, aus denen der Auftragnehmer den „Werbe-Kurz-Film“ auf eigene Kosten erstellt.

b) Der Auftraggeber ist darüber informiert und damit einverstanden, dass der Auftragnehmer die Aufnahmen zur Veröffentlichung in seinen Online-Verzeichnissen herstellt, bearbeitet und ggf. einen Zusammenschnitt fertigt.

c) Der Auftraggeber ist informiert, dass die Aufnahme von Personen der Zustimmung der Gefilmten/Abgebildeten bedarf; diese hat der Auftraggeber vorab eingeholt bzw. wird diese vorab einholen. Zudem ist ihm bekannt, dass er dafür verantwortlich ist, dass sowohl inhaltlich, optisch, als auch akustisch Rechte Dritter zu beachten (z. B. Namen, Markenzeichen, Logos) und gesetzliche Bestimmungen einzuhalten sind (z. B. keine sittenwidrige, jugendgefährdende, pornografische oder gegen politische oder religiöse Neutralität verstoßende Werbung; keine Werbung für Tabak, Alkohol; keine „Schleichwerbung“ (z. B. Zeitungen/Zeitschriften) oder „Produktplatzierung“ für Dritte etc.).

d) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer hiermit sämtliche Rechte an den Aufnahmen und an dem „Werbe-Kurz-Film“ exklusiv. Der Auftragnehmer ist allein berechtigt, über die Aufnahmen als Ganzes oder in Teilen zu verfügen (zu verbreiten, zu veröffentlichen und z. B. Rechte auf Dritte zu übertragen). Eine Vorabausfertigung erhält der Auftraggeber nicht. Er hat jedoch ein Widerrufsrecht binnen fünf (5) Werktagen nach Veröffentlichung (hierüber wird er per E-Mail oder Telefax benachrichtigt), ohne dass der Widerruf die vereinbarte Vergütung beeinträchtigt.

e) Der Auftraggeber ist außerdem einverstanden, dass der „Werbe-Kurz-Film“ auch auf einem eigenen YouTube-Kanal des Auftragnehmers eingestellt wird. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass mit dieser Einstellung YouTube selbst und jeder YouTube-Nutzer eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz insbesondere zur Nutzung des Werbe-Kurz-Films erhält. Die detaillierten Nutzungsbedingungen von YouTube sind unter http://www.youtube.com/static?gl=DE&template=terms&hl=de abrufbar.

f) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte zu dem oder aus Anlass des „Werbe-Kurz-Films“ stellen. Dies gilt auch für Rechtsverfolgung- bzw. Rechtsverteidigungskosten.

5. Preise – Zahlungsbedingungen

a) Einträge werden nach der gültigen Preisliste berechnet. Für jede angefangene Zeile wird der volle Zeilenpreis berechnet. Kosten für herzustellende Druckunterlagen wie Reinzeichnungen und Filmvorlagen sind im Preis für die Einträge nicht inbegriffen. Sie werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

b) Die Preise verstehen sich zuzüglich der bei Auftragserteilung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wird der Steuersatz zwischen Abschluss des Vertrages und Erscheinen des Werkes einer Veränderung unterworfen, so bleibt die Nachbelastung bzw. Rückvergütung eines zu wenig oder zu viel berechneten Umsatzsteuerbetrages vorbehalten.

c) Die Rechnung ist – unabhängig vom Erscheinungsdatum des Objektes – innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung mit 3% Skonto oder bei Erscheinen des Verzeichnisses zahlbar. Bei einer Belegung von mehreren Verzeichnissen zum Kombipreis (nur in „Gelbe Seiten“ möglich) ist der Rechnungsbetrag bis zum Erscheinen des ersten Verzeichnisses mit 3% Skonto oder bei Erscheinen des ersten Verzeichnisses zahlbar. Bei Gewährung von Mengenrabatt wird nur eine Rechnung pro Auftrag erstellt. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz und Bearbeitungskosten berechnet. Die zweite und jede weitere Mahnung werden mit 3,00 EURO in Rechnung gestellt. Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer ausschließlich auf das umseitig genannte Konto des Auftragnehmers oder unmittelbar an den Vertreter zu leisten. An Vertreter geleistete Zahlungen werden nur anerkannt, wenn sie ordnungsgemäß quittiert sind.

d) Im SEPA-Lastschriftverfahren gilt zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine Vorabankündigung (Pre-Notification) von einem (1) Tag als vereinbart. Sofern der Einzug per SEPA-Lastschrift beim 1. Versuch scheitert, werden dem Auftraggeber die dadurch entstandenen Bankkosten sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 EURO auferlegt.

e) Sind Ratenzahlungen vereinbart und der Auftraggeber befindet sich mit mindestens einer Rate in Verzug, ist der gesamte Restbetrag gemäß 5c) fällig.

f) Sollten vom Auftraggeber noch nicht bezahlte Forderungen aus vorangegangenen Aufträgen bestehen, werden Zahlungen des Auftraggebers, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, auf diese angerechnet.

g) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei neuen Geschäftsbeziehungen mit Werbemittlern Vorkasse zu verlangen.

h) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gegenüber dem Auftragnehmer aufrechnen. Das Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als der Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt.

i) Forderungen des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar.

6. Mängelansprüche

a) Offensichtliche Eintragungsmängel sind dem Auftragnehmer innerhalb von 30 Tagen, bei Vollkaufleuten unverzüglich, nach Erscheinen des Verzeichnisses/Eintrags bzw., wenn zeitlich früher, nach Versand des Belegexemplars schriftlich anzuzeigen; später eingehende Mängelrügen werden vom Auftragnehmer nicht berücksichtigt, die Eintragung gilt dann als richtig ausgeführt.

b) Es bestehen keine Ansprüche bei geringfügigen Farbabweichungen zwischen Korrekturabzug und Original sowie sonstigen unwesentlichen Mängeln.

c) Ist die in Auftrag gegebene Eintragung ganz oder teilweise nicht oder in inhaltlich oder optisch veränderter Form erschienen, so hat der Auftraggeber kein Recht auf Nacherfüllung, insbesondere nicht auf Neudruck, Einfügung oder Versendung von Berichtigungsnachträgen. Dies gilt nicht bei Onlineeinträgen; diese können auch im Nachhinein binnen einer angemessenen Frist berichtigt werden. Im Fall eines kostenpflichtigen Eintrags hat der Auftraggeber (ausgenommen bei Onlineeinträgen, s. o.) einen Anspruch auf Minderung des Rechnungsbetrages für die Eintragung oder Rücktritt vom Vertrag.

d) Die Herstellung der Verzeichnisse erfolgt in der in der gültigen Preisliste angegebenen Auflagenhöhe. Es wird keine Garantie dafür übernommen, dass jeder Haushalt im Verbreitungsgebiet ein Verzeichnis erhält.

7. Haftung

a) Der Auftragnehmer haftet bei Schadensersatzansprüchen wegen Pflichtverletzungen des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreta) Der Auftragnehmer haftet bei Schadensersatzansprüchen wegen Pflichtverletzungen des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden der Höhe und der Art nach unbeschränkt. Der Auftragnehmer haftet nicht für einfach fahrlässig verursachte Schäden, es sei denn, es wurden wesentliche Vertragspflichten verletzt, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig sind (Verletzung von Kardinalpflichten).

b) Bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten haftet der Auftragnehmer nur für vertragstypische und bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbare Schäden. Er haftet in diesem Fall nicht für mittelbare Folgeschäden.

c) Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann ist, ist die Haftung des Auftragnehmers für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen der Höhe nach begrenzt auf bei derartigen Verlagsgeschäften vorhersehbare Schäden.

d) Die Haftung des Auftragnehmers ist in jedem durch ihn verursachten Schadensfall für alle Schäden auf 12.500,00 EURO begrenzt, es sei denn, der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden.

e) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden, wenn sich die Haftung zwingend aus dem Produkthaftungsgesetz ergibt, wenn es um eine Garantieerklärung geht oder um einen Fall arglistigen Verschweigens eines Mangels.

f) Wenn der Auftragnehmer an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse gehindert wird und er diese auch mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z. B. Arbeitskampfmaßnahmen, Ausfall von Energie, behördliche Maßnahmen, so verlängert sich die Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Nach 6 Monaten ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

8. Verjährung, Erfüllungsort – Gerichtsstand

a) Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängel oder Schadensersatzes verjähren innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für die Verjährung von Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für die in Ziffer 7e) genannten Fälle.

b) Sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Essen Gerichtsstand und Erfüllungsort.

9. Zusatzprodukt Klickpaket

a) Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber die Möglichkeit, in Ergänzung zu einem bestehenden Eintrag in die Verzeichnisse des Verlages, ein Klickpaket zu schalten. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zustande. Der Erwerb eines „Klickpaketes“ über den Auftragnehmer setzt das Vorhandensein eines bestehenden oder neuen Eintrags des Auftraggebers in die Verzeichnisse des Verlages voraus. Der Eintrag in die Verzeichnisse des Auftragnehmers ist gesondert zu vergüten.

b) „Klickpaket“ bedeutet: Der Auftraggeber erhält die Möglichkeit, eine bestimmte Anzahl von Klicks zu kaufen, um somit den Traffic /die Wahrnehmungsmöglichkeit potenzieller Endkunden zu erhöhen. Dafür schaltet der Auftragnehmer Anzeigentexte auf verschiedenen Internetseiten. Die Klicks werden dadurch generiert, dass User (Besucher einer der so belegten Internetseite) auf den jeweiligen Anzeigentext klicken und somit auf die jeweils verlinkte Homepage des Auftraggebers (Landingpage) gelangen.

c) Die Anzeigentexte sind standardisiert und enthalten keine Detailinformationen über den Auftraggeber. Ein direkter Bezug zu dem Auftraggeber wird in dem Anzeigentext nicht vorgenommen, insbesondere erfolgt keine Abbildung/Nennung des Auftraggebers oder dessen Logo bzw. Marken. Die Anzeigentexte werden in unterschiedlichen Formaten erstellt und können so lange erscheinen, bis die Anzahl der vom Auftraggeber beauftragten Klicks erreicht ist. Zwischen den Vertragsparteien herrscht Einvernehmen, dass der Auftragnehmer keine Zusage o.ä. übernehmen kann, ob und wie oft ein bestimmter Anzeigentext innerhalb eines bestimmten Zeitraums auf einer bestimmten Internetseite erscheint.

d) Der Auftraggeber hat kein Anrecht auf seine Eingliederung in bestimmten lokalen Netzen und/oder Plattformen, dieses liegt vielmehr im Ermessen des Auftragnehmers. Ebenso besteht kein Anrecht auf die Verfügbarkeit des Dienstes zu einem oder mehrerer bestimmter Suchworte. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer das Recht Suchworte und Anzeigentexte im Sinne des Auftraggebers und der möglichen Verfügbarkeit zu optimieren. Ein Anrecht auf Auslieferung von Textanzeigen in den Suchverzeichnissen oder in deren Netzwerk zu bestimmten Suchwörtern besteht gegenüber dem Auftragnehmer nicht. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Platzierungs- oder Rankingzusage. Es herrscht Einvernehmen, dass auch die Einblendung einer Text-Anzeige bei Google oder in anderen Suchmaschinen Werbenetzwerken eine Werbeleistung darstellt.

e) Zur Durchführung der Klickpaket Werbung legt der Auftragnehmer bei den jeweiligen Suchmaschinen/Portalen gegebenenfalls Accounts im eigenen Namen für den Auftraggeber an. Eine Übergabe des Accounts nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist der eigene Zugriff des Auftraggebers auf den Account.

f) Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall, dass sich wesentliche inhaltliche Änderungen ergeben, diese unverzüglich dem Auftragnehmer mitzuteilen. Die Zielseite muss den technischen Anforderungen für Schaltung des Klickpakets entsprechen, ansonsten kann die Anzeige kostenpflichtig gelöscht werden. Die Bewerbung von Substanzen, Dienstleistungen oder sonstigen Leistungen, Produkten und/oder Materialien, deren Bewerbung rechtswidrig oder verboten ist, oder Interessen dem Auftragnehmer zuwider läuft ist unzulässig und kann kostenpflichtig gelöscht und gegebenenfalls zur Anzeige gebracht werden. Der Auftragnehmer behält sich die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche vor.

g) Der Auftraggeber erhält nach Ablauf der Kampagne, spätestens ein Jahr nach dem Start des Klickpakets, eine Statistik (i.d.R. auf dem Postweg) über den Erfolg seiner Kampagne. Darin enthalten sind die Klicks und der Zeitraum der Veröffentlichung.

h) Ändern sich die technischen, rechtlichen oder kommerziellen Rahmenbedingungen durch die dem Auftragnehmer die vertragsgemäße Leistung wesentlich erschwert, kann er die angebotenen Dienste nach Ablauf einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern, einstellen oder nur gegen angemessen erhöhte Vergütung weiter anbieten. In diesem Fall wird der Auftraggeber rechtzeitig schriftlich oder per E-Mail über eine wesentliche Erschwerung informiert.

10. Zusätzliche Bedingungen für Werbungsmittler

a) Werbungsmittler erhalten vom Auftragnehmer nur dann eine Mittlervergütung, wenn der Auftrag zum Agenturpreis abgerechnet wird, dea) Werbungsmittler erhalten vom Auftragnehmer nur dann eine Mittlervergütung, wenn der Auftrag zum Agenturpreis abgerechnet wird, der Werbungsmittler den Auftrag direkt erteilt, abwickelt, die Bezahlung übernimmt und Texte bzw. Druckunterlagen unmittelbar liefert. Ferner erhalten Werbungsmittler nur dann eine Mittlervergütung, wenn ihr handelsregisterlicher Unternehmensgegenstand dem einer Werbeagentur entspricht. Auf Anforderung hat der Werbungsmittler eine Kopie des Handelsregisterauszuges dem Auftragnehmer vorzulegen. Die Entscheidung darüber, ob der Unternehmensgegenstand dem einer Werbeagentur entspricht, trifft ausschließlich der Auftragnehmer.

b) Der Auftragnehmer zahlt dem Werbungsmittler keine Vermittlungsprovision, wenn der Auftraggeber im Vorjahr einen Auftrag über die verlagseigene Verkaufsorganisation erteilt hat.

c) Die vom Auftragnehmer gewährte Vermittlungsprovision darf an den Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

d) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Werbungsmittler und Werbeagenturen verpflichtet sind, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Auftraggebern an die jeweils gültige Preisliste des Auftragnehmers für Agenturen zu halten.

11. Daten

a) Hinweis gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz: Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert.

b) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die bestellte Eintragung bzw. ihr Inhalt in weiteren gedruckten und/oder elektronischen Verzeichnissen und Informationsdiensten des Auftragnehmers, die dieser gemeinsam mit der DeTeMedien GmbH herausgibt, oder in anderen elektronischen Verzeichnissen veröffentlicht werden kann. Dies gilt ungeachtet eines evtl. Widerspruches gegen die Veröffentlichung des Standardeintrages gemäß § 104 Telekommunikationsgesetz. Der Eintrag kann ggf. im Rahmen der Integration in diese Medien aufbereitet und verändert werden. Ein Anspruch auf Veröffentlichung ergibt sich aus dieser Klausel nicht.

12. Modalitäten der Anrufzählung

a) Beim Auftragnehmer kann eine Anrufzählung beauftragt werden. Durch die Einrichtung einer Anrufzählung können die Beliebtheit und Frequentierung eines Eintrages ermittelt werden. Das kann für den Auftraggeber in Form einer kostenlosen Erfolgskontrolle für einen Eintrag beim Auftragnehmer erfolgen, wenn und soweit ein Eintragungsauftrag sonst nicht erteilt würde (Anrufzähler Variante A). Der Auftragnehmer bietet darüber hinaus die Einrichtung eines – dann kostenpflichtigen - Anrufzählers auch zur medienübergreifenden Erfolgskontrolle sowohl Auftraggebern als auch Auftragsinteressenten an (Anrufzähler Variante B). Die Kosten hierfür richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Auftragsinteressenten sind Kunden, die dem Auftragnehmer keinen eigenständigen Eintragungsauftrag erteilt haben.

b) Ein Anspruch auf Einrichtung eines Anrufzählers besteht ohne eine Auftragsannahme durch den Auftragnehmer nicht. Der Auftragnehmer übernimmt für den Auftraggeber oder den Auftragsinteressenten die Beantragung einer oder mehrerer lokalen VoIP-Nummer bei einem Vertragspartner. Weder der Auftraggeber noch der Auftragsinteressent werden Anschlussinhaber.

c) Für den Auftraggeber läuft diese Anrufzählung als Anrufzähler Variante A für die Dauer der jeweiligen Eintragung, wobei die beantragte VoIP-Nummer noch über einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten nach der Laufzeit der Printausgabe des vereinbarten Verzeichnisses erreichbar bleibt. Im Fall des Anrufzählers Variante B läuft die Anrufzählung für den Auftraggeber bzw. Auftragsinteressenten für 1 Jahr ab Einrichtung des Anrufzählers und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht 1 Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer gekündigt wird.

d) Der Anrufzähler Variante A wird für den Auftraggeber in dem jeweiligen Eintrag veröffentlicht. Beim Anrufzähler Variante B entscheidet der Auftraggeber bzw. der Auftragsinteressent im eigenen Ermessen und auf eigene Kosten, wo er die Anrufzählernummer platziert. Es findet in beiden Fällen eine für den Anrufer nicht bemerkbare Anrufweiterschaltung auf eine vom Auftraggeber bzw. Auftragsinteressenten angegebene Rufnummer statt.

e) Beim Anrufzähler Variante A sorgt der Auftraggeber dafür, dass die frei geschaltete und veröffentlichte VoIP-Nummer ausschließlich in dem betreffenden Eintrag und nicht in anderen Geschäftsunterlagen veröffentlicht oder an sonstige Dritte kommuniziert wird. f) In beiden Fällen der Anrufzählung werden der Auftraggeber bzw. der Auftragsinteressent über die ihm zugehenden Informationen und Daten Stillschweigen bewahren.

g) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen der Zielrufnummer dem Verlag unverzüglich mitzuteilen. Eine automatische Weiterleitung auf eine neue Zielrufnummer findet nicht statt.

h) Der Auftraggeber bzw. der Auftragsinteressent ist damit einverstanden, dass die im Rahmen der Durchführung der Anrufzählung gewonnenen Informationen an Dritte zum Zweck der Werbung weitergegeben bzw. veröffentlicht werden. Es darf insbesondere die Firma des Auftraggebers bzw. Auftragsinteressenten nach außen für Dritte kommuniziert werden. Außerdem ist der Auftraggeber bzw. der Auftragsinteressent damit einverstanden, dass die ermittelten Daten am Ende der Anrufzählung in eine Verkaufsunterlage des Auftragnehmers eingearbeitet und veröffentlicht werden dürfen.

i) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Anrufzähler zu beenden, sofern der Auftraggeber bzw. der Auftragsinteressent seine Pflichten aus dieser Nr. 12 e) und f) verletzt.

j) Sollte der Auftraggeber bzw. der Auftragsinteressent aus von ihm zu vertretenden Gründen die Zusammenarbeit vorzeitig beenden, stehen dem Auftragnehmer Schadensersatzansprüche zu, insbesondere hinsichtlich der getätigten Anschlussinstallation.

k) Der Auftraggeber erhält vom Auftragnehmer über jeden eingegangenen Anruf, sowohl über angenommene als auch über entgangene Anrufe, eine Benachrichtigungsmail, die den datenschutzrechtlichen Vorgaben entspricht.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand: 2. 6. 2014
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand: 24. 1. 2014
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand: 12. 3. 2013
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand: 30. 6. 2012
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand: 3. 10. 2011
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand: 10. 3. 2011
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand: 20. 7. 2009